Behandlungskosten
Grundlage für die Kostenberechnung ist das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH)
Das unverbindliche, private Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 bildet die klassische Homöopathie als Monotherapie nicht ab und kommt in meiner Praxis nur bei anderen Behandlungsmethoden zur Anwendung.
Das LVKH ist (ebenso wie das GebüH) ein Verzeichnis von Leistungen, d.h. eine Leistungsbeschreibung und keine Gebührenordnung.
Grundsätzlich gilt die freie Honorarvereinbarung zwischen Patient und Behandler, daher wird vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Folgende Abrechnungspositionen können dabei z.B. zum Einsatz kommen:
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Kostenbeispiele
Erwachsene |
Kinder bis 14 Jahre | |
Homöopathische Erstanamnese einschließlich Fallanalyse (LVKH Ziff. 1 und 2) |
ca. 130 - 170 € |
ca. 80 - 145 € |
Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse (LVKH Ziff. 2.1) |
ca. 40 - 100 € |
ca. 30 - 80 € |
Kurze Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung (LVKH Ziff. 4.1) ca. 15 Minuten inkl. Fallanalyse |
ca. 20 € |
ca. 20 € |